Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines — Geltungsbereich
  1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310, 14 BGB.
  3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot — Angebotsunterlagen
  1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass der Besteller vor ihrer Weitergabe unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung eingeholt hat.
  3. Unseren Eigenprodukten liegen Einbauanleitungen, Sicherheitsdatenblätter und Produktdatenblätter zugrunde, die unter www.reha-gmbh.de aufgerufen werden können.
  4. Unsere Kunststoffprodukte werden, wo es der Einsatz zulässt, aus definiertem Recyclingmaterial hergestellt, wodurch Schwankungen in Farbe, Gewicht und Homogenität der Endprodukte materialbedingt auftreten können.
  5. Werden wir mit der Fertigung von Produkten beauftragt, deren Gestaltung, Konstruktion oder Aussehen vom Besteller vorgegeben werden, obliegt es dem Besteller die Prüfung, ob durch die Herstellung oder den Vertrieb dieser Produkte geltende Schutzrechte Dritter verletzt werden.
§ 3 Preise — Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferzeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
  4. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Besteller über.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 361 BGB oder von § 376 HGB ist.
  6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
  7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
  8. Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine Verzugsentschädigung von max. 15% des Lieferwerts zu verlangen.
§ 5 Gefahrenübergang — Verpackungskosten
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
  2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 6 Mängelgewährleistung
  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  7. Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, für Unternehmen 12 Monate.
§ 7 Gesamthaftung
  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen ist ausgeschlossen.
  2. Die Begrenzung gilt auch, soweit anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz der Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt wird.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle entsprechenden Forderungen ab.
§ 9 Gerichtsstand — Erfüllungsort
  1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
  2. Für sämtliche gegenseitigen Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 10 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.